Ladedaten für Kaliber ".17 HMR"
Sie finden Ladedaten für Munition im Kaliber .17 HMR mit allen gängigen Pulver and Geschossen durch Klick auf den Button "Ladedaten in diesem Kaliber" oben.
Anwendung & Geschichte.17 Hornady Magnum Rimfire, allgemein bekannt als .17 HMR, ist eine Randfeuergewehrpatrone, die von der Munitionsfirma Hornady im Jahr 2002 entwickelt wurde. Sie wurde durch Einschnürung einer .22 Magnum-Hülse entwickelt, um ein Projektil vom Kaliber .17 (4,5 mm) aufzunehmen. Sie wird üblicherweise mit einem 17-Grain-Projektil (1,1 g) geladen und kann Mündungsgeschwindigkeiten von über 775 m/s erreichen.
Technische Spezifikationen(gemäß dem entsprechenden Sicherheitsstandard - sehen Sie ggf. Tab "Datenblattätter" für mehr Informationen)
Anwendung & Geschichte.17 Hornady Magnum Rimfire, allgemein bekannt als .17 HMR, ist eine Randfeuergewehrpatrone, die von der Munitionsfirma Hornady im Jahr 2002 entwickelt wurde. Sie wurde durch Einschnürung einer .22 Magnum-Hülse entwickelt, um ein Projektil vom Kaliber .17 (4,5 mm) aufzunehmen. Sie wird üblicherweise mit einem 17-Grain-Projektil (1,1 g) geladen und kann Mündungsgeschwindigkeiten von über 775 m/s erreichen.
Technische Spezifikationen(gemäß dem entsprechenden Sicherheitsstandard - sehen Sie ggf. Tab "Datenblattätter" für mehr Informationen)
Geschoßdurchmesser: | 0.172 '' | 4.37 mm |
---|---|
Hülsentyp: | Rimfire |
Kaliber: | .17 HMR |
Datenblatt der Zertifizierungsstelle: | http://www.cip-bobp.org/homologation/uploads/tdcc/tab-v/17-hmr-en.pdf |
---|---|
Max. Hülsenlänge (l3): | 1.06'' | 26.9 mm |
Max. Patronenlänge (l6): | 1.37'' | 34.7 mm |
Max. zulässiger Druck: | 26600 psi | 1834 bar |

C.I.P.
Im Jahre 1914 wurde auf Bestreben des Direktors des Beschussamtes von Lüttich, Herrn Joseph Fraikin (1908 - 1946), die Ständige Internationale Kommission(C.I.P.) zur Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.) gegründet.
Webseite
Die Ständige Internationale Kommission stellt die Regeln für den Beschuss von Feuerwaffen und Munition auf, um die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Der Ständigen Internationalen Kommission gehören vierzehn Staaten an.
Gemäß dem Übereinkommen von 1969, der Geschäftsordnung der C.I.P. und ihrer Beschlüsse müssen alle Handfeuerwaffen sowie die wesentlichen Teile den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen im Beschussamt des C.I.P.-Mitgliedstaat des Herstellers unterzogen werden; importierte Waffen werden im Beschussamt des C.I.P.-Mitgliedstaates geprüft, in den die Waffen erstmalig importiert werden.Dasselbe gilt für Gebrauchsmunition.
Anmelden