6.5 Creedmoor

Eigenschaften des Kalibers 6.5 Creedmoor und umfangreiche Ladedaten für Patronen in diesem Kaliber.
Produktnummer: CID_981
Ladedaten für Kaliber "6.5 Creedmoor"
Sie finden Ladedaten für Munition im Kaliber 6.5 Creedmoor mit allen gängigen Pulver and Geschossen durch Klick auf den Button "Ladedaten in diesem Kaliber" oben.

Anwendung & GeschichteDie 6,5 mm Creedmoor (6,5×48 mm), von SAAMI als 6,5 Creedmoor, von der C.I.P. als 6,5 CM oder kurz 6,5 CRDMR bezeichnet, ist eine Zentralfeuergewehrpatrone, die 2007 von Hornady eingeführt wurde. Sie wurde von Hornadys Senior Ballistics Scientist Dave Emary in Zusammenarbeit mit Dennis DeMille, dem Vizepräsidenten für Produktentwicklung bei Creedmoor Sports, entwickelt, daher der Name. Die Patrone ist eine verkleinerte Modifikation der .30 TC.
Die 6,5 mm Creedmoor wurde speziell für das Schießen auf weite Entfernungen entwickelt, obwohl sie auch bei der Jagd auf Wild erfolgreich ist. Geschoss für Geschoss erreicht die 6,5 mm Creedmoor eine geringere Mündungsgeschwindigkeit als längere Patronen wie die 6,5-284 Norma oder Magnum-Patronen wie die 6,5 mm Remington Magnum. Aufgrund ihrer Gesamtlänge von 2,825 Zoll (71,8 mm) ist sie jedoch in der Lage, in Short-Action-Gewehren zu kammert. Eine großartige Handladepatrone.


Technische Spezifikationen(gemäß dem entsprechenden Sicherheitsstandard - sehen Sie ggf. Tab "Datenblattätter" für mehr Informationen)

Geschoßdurchmesser: 0.264 '' | 6.71 mm
Hülsentyp: Rimless
Kaliber: 6.5 Creedmoor
Max. Hülsenlänge (l3): 1.92'' | 48.77 mm
Max. Patronenlänge (l6): 2.8'' | 71.12 mm
Max. zulässiger Druck: 63092.4 psi | 4350 bar
C.I.P.
Im Jahre 1914 wurde auf Bestreben des Direktors des Beschussamtes von Lüttich, Herrn Joseph Fraikin (1908 - 1946), die Ständige Internationale Kommission(C.I.P.) zur Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.) gegründet.
Die Ständige Internationale Kommission stellt die Regeln für den Beschuss von Feuerwaffen und Munition auf, um die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Der Ständigen Internationalen Kommission gehören vierzehn Staaten an.
Gemäß dem Übereinkommen von 1969, der Geschäftsordnung der C.I.P. und ihrer Beschlüsse müssen alle Handfeuerwaffen sowie die wesentlichen Teile den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen im Beschussamt des C.I.P.-Mitgliedstaat des Herstellers unterzogen werden; importierte Waffen werden im Beschussamt des C.I.P.-Mitgliedstaates geprüft, in den die Waffen erstmalig importiert werden.Dasselbe gilt für Gebrauchsmunition.
Webseite

0 von 0 Bewertungen

Geben Sie eine Bewertung ab!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit dem Produkt mit anderen Kunden.